Eine seit der Finanzmarktkrise 2008 immer beliebter werdende Form der Geldanlage bieten sogenannte geschlossene Flugzeugfonds. Bei einem geschlossenen Flugzeugfonds beteiligen sich Anleger meist als Kommanditisten an einer GmbH & Co. KG mit einer festen Laufzeit. Die GmbH & Co. KG (Beteiligungsgesellschaft) erwirbt dann mit den Einlagegeldern der Anleger ein oder mehrere Flugzeuge. Häufig muss der Fonds neben dem Eigenkapital der Anleger auch noch Fremdkapital in Form von Darlehen bei verschiedenen Banken aufnehmen, um den Flugzeugerwerb zu finanzieren. Näheres zum Verhältnis des Eigen- zum Fremdkapital findet sich in dem bei Beitritt zum Fonds an die Anleger überreichten Emissionsprospekt.

Mit dem eingesammelten Kapital erwirbt die Beteiligungsgesellschaft dann das Flugzeug (bzw. die Flugzeuge), das gemäß der Fondskonzeption an eine Fluggesellschaft überlassen wird. Der Gebrauchsüberlassung an die Fluggesellschaft liegt in der Regel ein entgeltlicher Miet – / Leasingvertrag zugrunde, mit dem der Fonds seine Einnahmen generieren soll. Die Einnahmen aus den Miet- und Leasingverträgen dienen dann zur Deckung der Kosten der Fondsverwaltung, Bedienung der Kredite und schließlich zur Ausschüttung an die Anleger. Häufig wird hier mit hohen Renditen von 3 % und mehr an die Anleger geworben.

Spätestens nach Ablauf der Fondslaufzeit erhält der Fonds dann das Flugzeug von der Fluggesellschaft zurück, veräußert es zu seinem Restwert, bedient die rechtlichen Kredite und zahlt den Anlegern schließlich den auf sie entfallenden Anteil des Veräußerungserlöses aus. Nach der Fondskonzeption soll sich dieses Geschäfts für die Anleger unter dem Strich finanziell natürlich rentieren. Dies setzt aber voraus, dass sich alle Berechnungsgrundlagen – so wie im Fondsprospekt prognostiziert –  verwirklichen. Tatsächlich hat ein geschlossener Fonds während seiner Laufzeit aber mit erheblichen Risiken zu kämpfen, die das Geld der Anleger erheblich gefährden.

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