Geschlossene Flugzeugfonds locken mit hohen Renditen von zum Teil 10 % p.a. und mehr. Den hohen Renditeversprechen stehen ungleich höhere Risiken gegenüber, die vielen Anlegern nicht wirklich bewusst sind. Nachfolgend werden die wesentlichen Risiken eines geschlossenen Flugzeugfonds beispielhaft erläutert, ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.

1. Abhängigkeit des Fonds von Dritten

Ein geschlossener Flugzeugfonds ist letztlich nichts anderes als ein am Markt tätiges Unternehmen.  Der Geschäftszweck des Unternehmens ist in aller Regel auf die Vercharterung des fondseigenen Flugzeugs an eine Airline gerichtet. Mit den Einnahmen aus dem Chartervertrag sollen – vereinfacht gesagt – die Kredite des Fonds bedient und bestenfalls Ausschüttungen an die Anleger gezahlt werden. Der Fonds ist dabei voll auf die Zahlungen der Charterraten durch die Airline angewiesen.

Kommt die Airline ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Fonds nicht oder nicht fristgerecht nach (beispielsweise wegen Liquiditätsengpässen oder gar Insolvenz der Airline) oder verweigert sie zu Recht die Zahlung der Charterraten gegenüber dem Fonds (etwa wegen Mangelhaftigkeit des Flugzeuges), brechen bei dem Fonds entsprechende Einnahmen weg.  Dies hat dann zur Folge, dass der Fonds Kreditraten nicht mehr fristgerecht bedienen kann und selbst in Zahlungsschwierigkeiten oder gar in die Insolvenz gerät.

Der Fonds ist also in seinem wirtschaftlichen Erfolg voll von seinem Vertragspartner (meinst eine Airline) abhängig. Die Anleger tragen damit nicht nur das wirtschaftliche Risiko des Fonds, sondern auch das der Airline, an die das Flugzeug verchartert ist.

2. Begrenzte Laufzeit der Charterverträge

Ein weiteres Risiko von Flugzeugfonds liegt in der fehlenden Kongruenz der Fondslaufzeit mit der Laufzeit des Chartervertrags. Geschlossene Flugzeugfonds haben meist eine Laufzeit von 20 Jahren und mehr. Der bei Beitritt des Anlegers zum Fonds bestehende Chartervertrag des Flugzeugsfonds mit der Airline hat in der Regel eine Laufzeit von maximal 10 Jahren. Bei Beginn der Beteiligung an dem Fonds ist aber für alle Beteiligten noch nicht absehbar, ob und an wen das Flugzeug nach Ablauf der 10 Jahre weiterverchartert wird. In den Fondsprospekten heißt es meist, dass die Airline nach Ablauf der Chartervertragslaufzeit eine Verlängerungsoption ziehen kann. Ob sie diese ziehen wird, hängt allerdings von den Entwicklungen und Auslastungen des Flugverkehrs zusammen.

Zwar steigen die Luftfracht- und Passagierzahlen, allerdings sind in den letzten Jahren auch vermehrt Überkapazitäten bezüglich des Angebots an Flugzeugen zu beobachten, sodass eine Anschlussvercharterung niemals sicher garantiert werden kann. Findet der Fonds keine Anschlussvercharterung, fallen hohe Stand- und Wartungskosten für das Flugzeug an, die binnen kürzester Zeit das Fondsvermögen aufzehren und den Fonds in die Insolvenz treiben können. Meist bleibt dann zur Rettung des Fonds nur die Veräußerung des Flugzeugs unter Wert. Mit dem Veräußerungserlös lassen sich dann meist nur die bestehenden Kredite des Fonds tilgen. Die Anleger haben das Nachsehen.

3. Totalverlustrisiko

Das bedeutendste Risiko, das Anleger mit einem geschlossenen Flugzeugfonds eingehen, ist das Totalverlustrisiko in Bezug auf ihr eingesetztes Kapital. Ein geschlossener Flugzeugfonds ist – wie bereits erwähnt – eine unternehmerische Beteiligung. Entwickelt sich das Unternehmen Flugzeugfonds nicht wie erhofft, droht schlimmstenfalls die Insolvenz der Fondsgesellschaft. Eine Insolvenz der Fondsgesellschaft hat in aller Regel den Totalverlust des eingesetzten Kapitals der Anleger und die Rückforderung von Ausschüttungen zur Folge.

4. Rückforderung von Ausschüttungen

Zu Beginn der Beteiligung an einem Flugzeugfonds läuft in der Regel noch alles wie im Prospekt prognostiziert. Das Flugzeug des Fonds ist an eine Airline verchartert und mit den Einnahmen aus dem Chartervertrag können Kredite bedient und Ausschüttungen an die Anleger gezahlt werden. Kommt es aber zu unerwarteten Einnahmeausfällen (keine Anschlussvercharterung, Probleme im Vertragsverhältnis mit der Airline etc.), muss der Fonds zur Sicherung seiner Liquidität zunächst die Ausschüttungen einstellen. Genügt dies langfristig aber nicht, um die Finanzkraft zu erhalten, können die Fondsgesellschaften häufig auf Grundlage des mit den Anlegern geschlossenen Gesellschaftsvertrags die getätigten Ausschüttungen zurückfordern.

Spätestens im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft hat der Insolvenzverwalter in aller Regel einen Anspruch auf „Rückforderung von Ausschüttungen“ gegen die Anleger, und zwar grundsätzlich zeitlich unbefristet für alle jemals an die Anleger getätigten Ausschüttungen. Die in der Vergangenheit an die Anleger getätigten Ausschüttungen stellen nämlich im Falle einer Insolvenz retrospektiv betrachtet keine Gewinnausschüttungen, sondern nur eine Rückgewähr der Einlage an die Anleger dar. Eine vom Fonds an die Anleger zurückgewährte Einlage muss gegenüber dem späteren Insolvenzverwalter als Gläubigervertreter von den Anlegern wieder erstattet werden (vgl. §§ 171, 172 IV HGB).

5. Mangelhafte Fungibilität (kein geordneter Zweitmarkt zum Handel der Fondsanteile)

Ein weiteres Risiko von geschlossenen Flugzeugfonds stellt die sogenannte mangelhafte Fungibilität dar. Dies bedeutet, dass die einmal erworbenen Fondsanteile vom Anleger nicht einfach gegen Rückzahlung der Einlage an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können oder – wie Aktien -auf einem regulierten Markt gehandelt werden können. Die Anteile am Flugzeugfonds sind als Kommanditanteile vielmehr an die Person des Anlegers gebunden. Will der Anleger seinen Anteil wieder in Geld umwandeln, muss er ihn auf einem nicht regulierten Zweitmarkt zum Verkauf anbieten. Nicht selten muss der Anleger hier erhebliche Abschlägen im Vergleich zu einer ursprünglich geleisteten Einlage in Kauf nehmen.

6. Weitere Risiken

Geschlossene Flugzeugfonds enthalten regelmäßig noch weitere Risiken (Unwetter, Terrorismus, politische Risiken, Fremdwährungsrisiken etc.), die hier nicht alle abschließend aufgehzählt werden können und je nach Fondskonzeption variieren. Eine Übersicht über die wesentlichen Risiken des jeweiligen Fonds ergibt sich meist aus dem jeweiligen Fondsprospekt.

Weiterlesen zu den Themen:
Funktionsweise eines Flugzeugfonds
Schadensersatzansprüche für geschädigte Anleger
Aktuelles zum Thema Flugzeugfonds