Situation des Fonds

Der im Jahr 2009 von der Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG aufgelegte DS Rendite-Fonds Nr. 135 Flugzeugfonds investierte unter anderem mit den von Anlegern eingesammelten Geldern in ein 2010 erbautes Passagierflugzeug vom Typ Airbus A 380-800. Das Flugzeug wurde mit einem 10-jährigen Leasingvertrag an die Air France vermietet.

Wie nun kürzlich www.fondstelegramm.de berichtete, hat Air France die Option für die Verlängerung des Leasingvertrags verstreichen lassen. Nach derzeitigem Stand der Dinge wäre das Flugzeug ab 2020 also ohne Beschäftigung, sofern die Fondsverwaltung nicht zeitnah einen neuen Leasingnehmer findet. Dies geschieht zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt, nachdem Airbus die Einstellung der Auslieferung des Riesenfliegers A380 im Jahr 2021 publik gemacht hat, wie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Perabo-Schmidt aus Wiesbaden berichtet.

Wird nun kein neuer Leasingnehmer zu akzeptablen Konditionen gefunden, kann dies zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für den Flugzeugfonds führen. Die laufenden Unterhaltungskosten für das Flugzeug sind sehr hoch und der Fonds ist daher wohl auf Leasing-Einnahmen angewiesen. Zudem müssen laufende Bankkredite bedient werden. Sollte es hier zu einem Ausfall kommen, können gegebenenfalls auch die Anleger mit einer Rückforderung der erhaltenen Ausschüttungen konfrontiert werden.

Risiken eines geschlossenen Fonds und Chancen für geschädigte Anleger

Anleger, die derartige Szenarien bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage bei ihrer Investmententscheidung einkalkuliert haben, werden sich wohl mit der Situation abfinden müssen. Viele Anleger haben aber gar nicht erst in Erwägung gezogen, dass sie das in einen Flugzeugfonds investierte Geld verlieren können und dann auch noch die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen müssen.

Wurden Anleger von dem die Kapitalanlage vermittelnden Berater nicht umfassend und richtig über die Risiken einer geschlossenen Fondsbeteiligung aufgeklärt, bestehen Chancen, das Geschäft rückabzuwickeln. Der Anlageberater ist nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur anleger- und anlagegerechten Beratung verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere auch, dass unerfahrenen Anlegern alle relevanten Risiken des Investments umfassend erläutert werden. Zu den Risiken eines geschlossenen Fonds gehören neben dem bereits erwähnten Totalverlustrisiko und dem Risiko der Rückforderung von Ausschüttungen auch die eingeschränkte Handelbarkeit auf einem Zweitmarkt. Der Anlageberater muss also darauf hinweisen, dass die Anteile an dem Fonds nicht einfach wieder veräußert werden können, etwa wie Aktien an der Börse. Auch über erhaltene Provisionen muss der Berater grundsätzlich ungefragt aufklären.

Hat der Anlageberater auch nur ein relevantes Risiko des Investments nicht oder nur unzureichend erläutert, so haftet er grundsätzlich auf Schadenersatz. Der Anlageberater muss dann dem geschädigten Anleger das in den Fonds investierte Geld gegen Rückübertragung der Kapitalanlage als Schadenersatz leisten.

Fachanwaltskanzlei PSS Rechtsanwälte

Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden ist auf Beratungspflichtverletzungen bei der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen spezialisiert. Herr Dr. Perabo-Schmidt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt geschädigte Kapitalanleger im gesamten Bundesgebiet. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!